Wanderordnung

1. Der Verein Wanderfreunde Rheingau e. V. führt Wanderungen durch, die vor Beginn des Wanderjahres in einem Wanderplan aufgeführt sind. In den Wanderplan sind die Namen der Wanderführer mit aufzunehmen. Zusätzliche Wanderungen sind möglich.

2. Jede Wanderung wird rechtzeitig unter Angabe von Treffpunkt, Abmarsch/Abfahrt und Dauer bekannt gegeben. Die Teilnehmerzahl kann aus organisatorischen Gründen (z.B. Busplätze, Übernachtungen, Bewirtung) beschränkt werden.

3. Anmeldungen sind verbindlich. Bei verhinderter Teilnahme werden die entstehenden Kosten in Rechnung gestellt. Gastwanderer sind willkommen, jedoch haben Vereinsmitglieder bei Begrenzung möglicher Teilnehmerzahl Vorrang.

4. Über den Ablauf einer Wanderung – etwaige Streckenänderungen – entscheiden nur die Wanderführer. Für Teilnehmer werden geeignete Ausrüstung (Schuhe, Kleidung) und angemessene körperliche und gesundheitliche Verfassung vorausgesetzt. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, sollte im Interesse der Wandergruppe auf eine Teilnahme verzichten. Gastwanderer sollen auf diesen Passus unserer Wanderordnung bei der Anmeldung entsprechend hingewiesen werden.

5. Wer in Gemeinschaft mitwandert, beachtet den Grundsatz: „Gemeinnutz geht vor Eigennutz“ und hält Anschluss an seine Vorderleute. Bei Entfernung von der Gruppe melden sich Wanderer bei einem der Wanderführer ab und bei Rückkehr wieder an. Bleibt jemand unbemerkt zurück und kennt den weiteren Weg nicht, wartet er dort, wo er zuletzt Kontakt mit der Gruppe hatte.

6. Von Wanderern werden folgende Verhaltensweisen erwartet: Schutz der Natur ist oberstes Gebot; die Landschaft ist keine Müllkippe. In den Wäldern und an brandgefährdeten Stellen ist das Rauchen verboten. Jeder Wanderer ist bestrebt, Unfälle zu vermeiden. Sollte bei einer Wanderung die Benutzung einer Straße nötig sein, so ist die Straßenverkehrsordnung zu beachten.

7. Bei kurzfristig unmittelbar vor der Wanderung auftretenden extremen Wetterbedingungen passt der Wanderführer das Tagesprogramm an. Falls eine Wanderung aus Sicherheitsgründen nicht stattfinden kann, Busse bzw. Bahnkarten und die Mittagsrast schon gebucht sind, wird empfohlen, die Fahrten ggf. zu modifizieren und mit dem Verkehrsmittel entweder direkt, oder im Anschluss an ein Zwischenprogramm die Stätte des Mittagessens aufzusuchen.

8. Der Verein Wanderfreunde Rheingau e. V. und die entsprechende Wanderführung übernehmen gegenüber den Teilnehmern und Besuchern seiner Veranstaltungen keine Haftung für Schadensfälle bei Personen-, Sach- und Folgeschäden. Die Teilnahme an einer Wanderung oder Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.

9. Der Vorstand bittet um Verständnis, dass Hunde bei Wanderungen nicht mitgeführt werden dürfen.